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Stellungnahme zur unzureichenden Finanzierung von Schwangerschaftsberatungsstellen im Land Brandenburg

 

 

Sehr geehrter Herr Dr. Woidke,

sehr geehrte Empfänger:innen, 

die aktuellen Entwicklungen rund um die Finanzierung der Schwangerschafts(konflikt)beratungsstellen (SKB) im Land Brandenburg geben Anlass zu großer Besorgnis. Es ist nicht hinnehmbar, dass eine gesetzlich vorgeschriebene und elementar wichtige Beratungsleistung, wie sie durch das Brandenburgische Ausführungsgesetz zum Schwangerschaftskonfliktgesetz (BbgAGSchKG) verankert ist, aufgrund fehlender Haushaltsbeschlüsse faktisch infrage gestellt wird.

Rechtlicher Rahmen: Eine gesetzliche Verpflichtung

Das BbgAGSchKG verpflichtet das Land dazu, eine flächendeckende, wohnortnahe und niedrigschwellige Beratung für schwangere Frauen sicherzustellen. Diese Beratung umfasst sowohl psychosoziale Angebote als auch verpflichtende Beratungen nach §§ 5 und 6 SchKG – insbesondere im Kontext eines möglichen Schwangerschaftsabbruchs. Frauen haben ein verbrieftes Recht auf diese Beratung, unabhängig von Einkommen, Herkunft oder Lebenssituation. Diese Verpflichtung ist nicht optional, sondern rechtlich bindend.

 

 

 

Die aktuelle Förderpraxis widerspricht dem gesetzlichen Auftrag

Die Praxis, Schwangerschaftsberatungsstellen lediglich mit kürzesten Bewilligungszeiträumen oder gar vorläufigen Bescheiden ohne haushaltsrechtliche Deckung auszustatten, steht im eklatanten Widerspruch zur gesetzlichen Verpflichtung. Träger können ihre Arbeit unter diesen Bedingungen nicht verlässlich planen. Personalverträge, Mietverhältnisse und Angebotsstrukturen geraten ins Wanken – mit weitreichenden Folgen für das Beratungssystem und vor allem für die betroffenen Frauen.

Die Beratungsstellen sind in hohem Maße auf Planungssicherheit angewiesen. Ohne eine solide und kontinuierliche Förderung ist es unmöglich, qualifiziertes Fachpersonal zu halten, die Beratungsqualität zu sichern oder auf komplexe Beratungslagen flexibel zu reagieren. Angesichts wachsender psychosozialer Belastungen, steigender Lebenshaltungskosten und einer anhaltend hohen Zahl ratsuchender Frauen ist dies mehr als problematisch – es ist fahrlässig.

 

Gesellschaftliche Bedeutung: 

Schwangerschaftsberatung ist mehr als Verwaltungspflicht

 

Die Schwangerschaftsberatung erfüllt eine zentrale Rolle im Schutz und in der Begleitung von Frauen in existenziellen Lebenslagen. Sie ist niedrigschwellig, vertraulich, unabhängig und wertschätzend. Sie bietet Orientierung, Perspektiven und Stabilität – nicht nur in Konfliktsituationen, sondern auch bei Fragen zu Familienplanung, Pränataldiagnostik, sozialer Absicherung und Elternschaft.

Gleichzeitig übernimmt die SKB eine Schnittstellenfunktion zu Jugendhilfe, Gesundheitswesen, Familienbildung und psychosozialer Versorgung. Eine geschwächte SKB-Struktur hätte nicht nur Auswirkungen auf die individuelle Beratungssituation, sondern auch auf das soziale Netz, das in Krisensituationen trägt.

Forderung: Klare politische Verantwortung und verlässliche Finanzierung

 

Es kann nicht sein, dass eine gesetzlich verankerte Beratung nicht mehr realisierbar ist, weil keine haushaltsrechtliche Entscheidung getroffen wurde. Gesetzlich vorgeschriebene Leistungen dürfen nicht dem politischen Stillstand oder fiskalischer Unsicherheit zum Opfer fallen. Wer gesetzliche Verpflichtungen schafft, muss sie auch haushaltsrechtlich absichern.

Daher fordern wir mit Nachdruck:

  1. Die unverzügliche Freigabe ausreichender Haushaltsmittel zur Sicherstellung aller bestehenden SKB-Strukturen im Land Brandenburg.

  2. Die Verstetigung der Förderpraxis, damit Träger überjährige Planungssicherheit erhalten.

  3. Eine verbindliche Priorisierung gesetzlich verankerter Leistungen in haushaltspolitischen Entscheidungsprozessen.

  4. Die Einbindung der Träger in transparente Dialogprozesse, um Förderrealitäten gemeinsam lösungsorientiert zu gestalten.

 

 

 

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Do, 15. Mai 2025

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