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IJN startet die Integrationsbegleitung mit Familienüterstützung

02. 09. 2015

 

Förderung der Integrationsbegleitung für Langzeitarbeitslose und Familienbedarfsgemeinschaften

 

Ansprechpartner:  Herr Tobias Burger  

Bitte nachfragen:     integrationsbegleitung@ijn-ev.de

                                 oder 03391 2454

Siehe auch unter Webseite Angebote Integrationsbegleitung! 

 

Gefördert durch den Europäischen Sozialfonds (ESF) 2014–2020 und der Richtlinie des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie zur Förderung der Integrationsbegleitung für Langzeitarbeitslose und Familienbedarfsgemeinschaften in Brandenburg.

 

Zielstellung:

 

Langzeitarbeitslose Menschen in Erwerbstätigkeit oder Bildung zu integrieren sowie die soziale Teilhabe und das Zusammenleben in den teilnehmenden Familien zu stärken. Hierzu wird die Kombination einer intensiven Einzelbetreuung durch Integrationsbegleiter/innen (sozialpädagogische Begleitung) mit bedarfsorientierten Unterstützungsmodulen verfolgt.

 

Kurzbeschreibung Integrationsbegleiter

 

  • Wir bieten sozialpädagogisch begleitete Integrationsbegleitung als eine ganzheitliche Maßnahme, die die Betroffenen Schritt für Schritt wieder an eine Erwerbsarbeit heranführt.
  • Dabei soll das gesamte soziale Umfeld mit berücksichtigt werden.
  • Wir  verfolgen einen in sich abgestimmten systemischen Handlungsansatz.
  • Die innerfamiliären Ressourcen werden aktiviert und nachhaltig gestärkt.
  • Die Familie wird in ein soziales Netzwerk integriert und durch eine Kette von in sich durchlässigen, flexiblen, ganzheitlichen Unterstützungsmodulen auf eine neue Basis gestellt.
  • Inhalte sind dabei die Entwicklungsförderungen aller Familienmitglieder mit der zentralen Zielstellung, Elternteile perspektivisch wieder in Beschäftigung zu integrieren u.s. der Langzeitarbeitslosigkeit entgegenzuwirken.

 

Wir bieten Unterstützungsmodule an, die zur Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit der Teilnehmenden beitragen und auf eine Integration in Erwerbstätigkeit vorbereiten und/oder die soziale Situation der Teilnehmenden und  das Zusammenleben in den Familienbedarfsgemeinschaften stärken und festigen.

 

Wer kann zu uns kommen:

  • Langzeitarbeitslose, die als arbeitsmarktfern gelten und dem Rechtskreis Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) zugeordnet werden können,
  • Personen aus Paar-Bedarfsgemeinschaften oder Alleinerziehenden-Bedarfsgemeinschaften mit mindestens einem unterhaltsberechtigten Kind unter 18 Jahren, in der kein Angehöriger der Bedarfsgemeinschaft einer Erwerbstätigkeit nachgeht
 

Bild zur Meldung: Inbeg